Es gibt Situationen in denen man Unterstützung im Alltag benötigt. Wie eine Versorgungsvollmacht richtig genutzt wird, finden Sie in den Unterlagen des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz.
Mit der Vorsorgevollmacht erhält eine Person Ihres Vertrauens die Möglichkeit, rechtswirksam Entscheidungen in Ihrem Sinne zu treffen.
Mit einer Patientenverfügung regeln Sie medizinische Eingriffe für den Fall, dass Sie nicht entscheidungsfähig sind.
Hiermit legen Sie selbst fest, wer Zugang zu Ihren Wertsachen erhält.
Rechnungen o.ä. senden Sie per Post bitte an
Inga Heydenreich-Barth
Im Pflänzer 19
67273 Bobenheim am Berg
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